Allgemeine Informationen zur Anmietung unserer Räume

Die Blaue Fabrik ist in erster Linie ein Kulturort, in dem Konzerte und Ausstellungen statt finden. Wir erwarten einen respektvollen Umgang mit den Räumlichkeiten. Ausstellungen an den Wänden werden nicht abgenommen. Im Haus gibt es Proberäume von professionellen Musikern (überwiegend Jazz) und ein Tanzstudio – „Hintergrundgeräusche“ können daher nicht ausgeschlossen werden. Kultivierte Feiern mit netten Menschen aber auch Tangoabende und ähnliche Tanzabende sind gerne gesehen – „wilde Partys“ oder große öffentliche Tanzveranstaltungen sind hier am falschen Ort.

Hier finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen. Für genauere Informationen lesen Sie bitte unsere AGB.

Wer kann sich einmieten?
Natürliche Personen, Vereine, Institutionen, Firmen.

Welche Nutzung ist möglich?
Private Feiern aller Art.
Öffentliche Veranstaltungen.
Kultivierte Tanzveranstaltungen, wie z.B. Milongas, Salsa.
Kurse, Proben, Workshops, Tagungen.

Welche Nutzung ist nicht möglich?
Veranstaltungen mit mehr als 150 Personen.
Große, disco-artige Tanzveranstaltungen und „Raves“.
„Wilde Partys“ suchen sich bitte generell einen anderen Ort.

Wie (oft) kann ich mich einmieten?
Die Einmietung erfolgt ausschließlich über das Onlineformular auf der Homepage.
Die Einmietung für private Feiern und öffentliche Veranstaltungen ist nur am Samstag und/ oder Sonntag möglich.
Für Kurse, Workshops, Proben kann der Projektraum auch unter der Woche gemietet werden.
Im Jahr können je Veranstalter maximal 3 Termine belegt werden.

Welche Räume kann ich mieten?
Lichthof

  • ca. 80 m²
  • 12 m Deckenhöhe mit natürlichem Lichteinfall von oben
  • schwarz-weißer Fliesenboden
  • der (verschiebbare) Konzertflügel „August Förster“ und zwei weiße Ledersofas vermitteln „Lounge-Atmosphäre“
  • die Akustik ist ideal für unplugged Konzerte
  • Starkstromanschluss (16 Ampere) vorhanden
  • Veranstaltungsbeleuchtung (farbige LED-Strahler an zwei Traversen) vorhanden

Projektraum

  • 60 m²
  • lange Fensterfront
  • grau gestrichener Betonboden
  • kann nur zusätzlich zum Lichthof gemietet werden (die Solo-Anmietung für Kurse und Workshops unter der Woche ist möglich)

Garten

  • der Außenbereich ist bei der Anmietung des Lichthofes inklusive, eine separate Anmietung ist nicht möglich
  • mit Terrasse am Haus und Bühnenbereich mit Stromanschluss

Welche Ausstattung ist vorhanden?
Inklusiv:

  • 44 Stapelstühle (schwarz, lila und braun)
  • 8 Klapptische
  • 10 metallene Beistelltischchen
  • 2 weiße Ledersofas
  • 35 stapelbare Plastestühle (für den Außenbereich)
  • Barbereich mit Getränkekühlschrank und Tresen mit 3 Kühlfächern  und 2 Spülbecken
  • Wasserkocher
  • Kaffeemaschine
  • Geschirrspüler
  • Eis-Cube
  • Terrasse am Haus mit Feuerschale
  • Bühnenpavillon (mit vier Steckdosen, kein Starkstrom, Überdachung nur im Zeitraum Mai bis Mitte Oktober vorhanden)

Zusätzlich können gebucht werden:

  • 10 Biertischgarnituren (je 1 Tisch + 2 Bänke)
  • mobile Cocktailbar mit LED-Beleuchtung
  • Musikanlage
  • kleines Mischpult
  • Mikrofon
  • Akustik-Verstärker
  • Beamer
  • Leinwand

Nicht vorhanden sind:
Zapfanlage, Geschirr, Gläser und Besteck, Koch- und Barutensilien, Mikrowelle und Herd.

Unter www.tellertausch.de kann man sich kostenlos Geschirr ausleihen.

Muss eine Haftpflicht-Versicherung vorliegen?
Für eine private Veranstaltung muss der Veranstalter oder einer der Mitveranstalter eine entsprechende Versicherung haben.
Für öffentliche Veranstaltungen muss eine Event-Versicherung auf den Namen des Veranstalters vorhanden sein.

Umsatzpauschalen bei öffentlichen Veranstaltungen
Bei öffentlichen Veranstaltungen ist zusätzlich zu den Mietkosten eine Umsatzpauschale von 50,00 € zu entrichten.

Wie lauten die Stornobedingungen?

  • bis 31 Tage vor der Veranstaltung: Zahlung von 10 € Bearbeitungsgebühr
  • 30 Tage bis 15 Tage vor der Veranstaltung: 50% des Nutzungsentgeltes
  • ab 14 Tage vor der Veranstaltung: 100% des Nutzungsentgeltes

Das Nutzungsentgelt umfasst die Raumkosten, Heiz- und Reinigungspauschale. Hinzugebuchte Technik und Immobilien werden bei Stornierung nicht berechnet.

Wie läuft die Übergabe/ Abnahme ab?
Die Raumübergabe für Nutzungen am Wochenende findet in der Regel am Freitag gegen 16 Uhr statt. Der Mieter kann dann im (kleinen) Lagerraum bereits Getränke usw. einlagern.
Ist dies nicht möglich, findet die Raumübergabe am Samstagvormittag zwischen 9 und 11 Uhr statt.
Zur Raumübergabe muss der Veranstalter oder einer seiner Mitveranstalter, insbesondere bei Nutzungen mit mehr als 50 Personen, anwesend sein.
Die Raumabnahme findet entweder am Sonntag zwischen 11 und 14 Uhr statt oder am Montag um 8:30 Uhr.

Wie muss ich die Räume hinterlassen?

  • die Räume müssen besenrein übergeben werden
  • alle Dinge  sind wieder an ihren Platz zurück gestellt
  • alle Veranstaltungsreste sind entfernt
  • benutzte Gegenstände (insbesondere Tische) sind abgewischt
  • alle Dekorationen sind vollständig entfernt
  • die Toiletten sind frei von groben Verunreinigungen
  • der Außenbereich (Terrasse und Garten, Eingangsbereich Haustür) ist von veranstaltungsbedingten Verunreinigungen gesäubert

Wie ist das mit dem Müll?
Ein Sack Restmüll 120 L ist in der Miete inklusive. Darüber hinaus gehender Restmüll wird berechnet.
Der Müll ist zu trennen (blaue Tonne, gelbe Tonne, Restmüll), nicht getrennter Müll wird als Restmüll gewertet. Essensreste und Glas zählen als Restmüll. Größere Mengen von Glas sind mitzunehmen und eigenständig zu entsorgen.

Wo kann ich und meine Gäste parken?
Mieter am Wochenende können auf den beiden beschilderten Parkplätzen am Hauseingang parken. Ein Parkplatz ist für Dauerparken vorgesehen, der andere nur zum Be- und Entladen.
Parken direkt vor dem Zaun vor der Bahnhofsruine ist nicht erwünscht.
Auf den mit „Teilauto“ markierten Standplätzen und unmittelbar daneben darf nicht geparkt werden, hier droht (auch tagsüber) kostenpflichtige Abschleppung.

Was sind absolute „No-Gos“ bei der Nutzung?

  • Rauchen im Haus und die Nutzung von Nebelmaschinen aller Art
  • Betreten des OG
  • Nutzung von Propangaskochern u. ä. im Haus (Elektrokochplatten sind erlaubt)
  • Verwendung von „Glitzerstaub“, Farbpulver und Konfetti aller Art
  • Störung der Nachtruhe der Anwohner durch sehr laute Musik im Garten nach Mitternacht
  • das Anmieten der Räume zur Nutzung durch Dritte
  • die Nutzung der Räume für andere Zwecke als angegeben
  • Kaugummi und Klebebänder auf / unter Tischen, Stühlen, Wänden, Fenstern und anderen Dingen
  • die Mitnutzung des Bahnsteiges hinterm Haus oder der Freifläche vor dem Haus

Was passiert bei Mängeln oder Schäden?
Alle Mängel und Schäden infolge der Nutzung werden im Raumübergabeprotokoll festgehalten und die Kosten zur vollständigen Behebung auf den Nutzer umgelegt.

Kleinere Mängel können durch den Nutzer bei der Abnahme selbst behoben werden (z.B. Nachreinigung oder Stellen von Dingen an ihren richtigen Platz). Muss ein Mitarbeiter der Blauen Fabrik dies tun, werden die Kosten je angefangener Arbeitsstunde mit 40,00 € berechnet.
Die Kosten werden mit der Kaution verrechnet.

Mittlere Mängel (= Reparaturen), die durch unseren Hausmeister behoben werden können, werden mit 40,00 je angefangener Arbeitsstunde behoben. Der Mieter erhält eine Abschlussrechnung, aus der Art und Umfang der Arbeiten ersichtlich sind. Für den bürokratischen Mehraufwand wird zusätzlich eine Aufwandspauschale von 25,00 € erhoben.
Die Kosten werden mit der Kaution verrechnet. Sollte diese dafür nicht ausreichen, wird dem Mieter über den Restbetrag eine Rechnung gestellt.

Bei größeren Schäden wird eine Schadensanzeige erstellt und das Angebot einer Fachfirma zur Reparatur eingeholt. Für den organisatorischen Mehraufwand wird zusätzlich eine Aufwandspauschale von 50,00 € erhoben.
Weitere Kosten, z. B. für die Beauftragung eines Anwaltes, werden vollumfänglich auf den Mieter umgelegt. Der Mieter bzw. dessen Versicherung erhält nach erfolgter Reparatur die Rechnung der Fachfirma. Sollte die Kaution den Schaden decken, kann der Schaden mit der Kaution
verrechnet werden. Andernfalls wird die Kaution nicht zur Deckung herangezogen und erst nach vollständiger Behebung des Schadens an den Mieter zurück überwiesen.

Gibt es Getränke auf Kommission?
Auf Anfrage können wir Getränke auf Kommissionsbasis anbieten. Dies bezieht sich nur auf die von uns im Veranstaltungsbetrieb angebotenen Sorten:

  • Pils, Radler und alkoholfreies Pils von Feldschlösschen (0,5 L)
  • Bayreuther Helles (0,5 L)
  • Lößnitz Pils (0,5 L)
  • Kolle Mate / Club Mate (0,33 L)
  • Fritz-Kola & Fritz – Limonaden (0,33 L)
  • Bad Liebenwerdaer Wasser (0,2 L)

Je verbrauchter Flasche wird 1,50 € berechnet. Die Mindestabnahmemenge beträgt 10 Kisten bzw. 200 Flaschen.

Die Getränke müssen mindestens 10 Tage vorher bei uns „angemeldet“ werden.