Corona-Hinweise
Öffentliche Veranstaltungen sowie private Raumnutzung (Vermietung) finden nach den jeweils geltenden Regeln der Allgemeinverfügung des Freistaates Sachsen statt.
ALLGEMEIN INFORMATIONEN
RAUMGRÖSSE
Lichthof / Zentralbereich etwa 100 m² = 50 Personen bei 3G UND Maskenpflicht stehend ODER 25 Sitzplätze bei 3G UND Maskenpflicht auch am Platz / KEINE Kontaktdatennachverfolgung
Projektraum 60 m² = 30 Personen bei 3G UND Maskenpflicht stehend ODER 15 Sitzplätze bei 3G UND Maskenpflicht auch am Platz / KEINE Kontaktdatennachverfolgung
VERANSTALTUNGEN
Konzerte: ab 26. Februar unter 3G
Ausstellungen: n. n.
RAUMVERMIETUNG
private Feiern: ab 1. März unter Beachtung der Allgemeinverfügung (3G) UND Freistellungserklärung durch den Mieter
Kurse, Seminare usw.: ab 1. März unter Beachtung der Allgemeinverfügung (3G) UND Freistellungserklärung durch den Mieter
SONSTIGES
Termine/ Besichtigungen: nur nach Vereinbarung
Kontaktdatenerfassung: pass4all und Corona Warn App – QR Codes für Check-In an den Eingängen.
Standorte Desinfektionsmittel: Eingangsbereiche und Treppenende OG