Beitragsordnung der Künstlervereinigung blaueFABRIK e.V.

Präambel

Die „Künstlergemeinschaft blaueFABRIK e.V.“ versteht sich als Vereinigung aktiver Künstler, die nicht nur über gemeinsame künstlerische Projekte miteinander verbunden sind, sondern insbesondere auch durch das Betreiben des kulturell-kommunikativen Zentrums „Blaue Fabrik“ als einem Ort, an dem Projekte zeitgenössischer Kunst jenseits kommerzieller oder sonstiger „Mainstream“-Kriterien möglich sind. Sowohl für die Mitglieder unseres Vereins, als auch für Freunde, Partner und andere Nutzer.
Das Betreiben eines eigenen Kunst- und Kulturhauses ist ein großes und nicht leicht zu stemmendes Projekt, dass vielfältige Herausforderungen mit sich bringt und auf die Unterstützung aller Mitglieder angewiesen ist.
Wir wünschen und benötigen daher engagierte Mitglieder, die sich in vielfältiger Weise in den Verein einbringen, mindestens aber den Verein finanziell durch ihren Beitrag unterstützen.

Vorteile einer Mitgliedschaft

Vereinsmitglieder erhalten durch ihre Mitgliedschaft folgende Vergünstigungen:

  • sie können den Projektraum und ggf. auch den Lichthof für eigene öffentliche Veranstaltungen, wie z.B. Konzerte, Tanzperformances usw. nutzen. Details sind mit der Geschäftsführung abzusprechen.
  • sie bekommen einen Mietrabatt bei der Anmietung der Räume für eigene private Feiern, wie z.B. Geburtstage u. ä.
  • Kostenloser Eintritt zu allen öffentlichen Veranstaltungen, bei denen die Blaue Fabrik der Veranstalter ist (Veranstaltungen Dritter in unseren Räumen sind davon ausdrücklich ausgenommen)
  • Vorstand und Geschäftsführung helfen Vereinsmitgliedern beim Stellen eigener Förderanträge und vermitteln weitergehende Beratungsangebote
Beitragssätze

1. Der Vereinsbeitrag für normale Vereinsmitglieder beträgt 100€. Für Studenten, Rentner, Behinderte und Empfänger von Sozialleistungen gilt ein ermäßigter Beitrag von 50€.
2. Der Vereinsbeitrag ist bis zum 30.10. des laufenden Jahres zu begleichen.
3. Zusätzlich zum normalen Vereinsbeitrag soll jedes Vereinsmitglied dem Verein bei der Durchführung seiner Aufgaben praktisch helfen und 10 Unterstützungsstunden im Jahr leisten. Mögliche Aufgabenbereiche sind u.a.: Rasenmähen, Winterdienst, Hilfe bei der Durchführung öffentlicher Veranstaltungen (Einlass, Bardienst), Verteilen von Werbemitteln, handwerkliche Tätigkeiten. Die Koordinierung dieser Stunden erfolgt über die Geschäftsführung.
4. Die Unterstützungsstunden können durch geldwerte Leistungen abgelöst werden. Eine Stunde wird mit 10,00 € festgelegt.
5. Bei Ableistung von mehr als 10 Unterstützungsstunden kann der Vereinsbeitrag um maximal 50% gesenkt werden.
6. Kommt ein normales Vereinsmitglied trotz wiederholter Aufforderungen mit seinen Zahlungen derart in Rückstand, dass bis zum Ende des 2. Quartals des Folgejahres noch Zahlungen für das vorangegangene Jahr offen sind, so kann es vom Vorstand aus dem Verein gestrichen werden. Hierbei ist das Prozedere nach §4.9 zu beachten.
7. Streichung der Mitgliedschaft entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung noch offener Beiträge.